Fortbildungslehrgang | 2024

Lehrlinge verstehen & fördern.

Machen Sie sich fit und begleiten Sie Ihre Jugendlichen durch herausfordernde Zeiten.

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Wollen sie Lehrlinge kompetent fördern und sie in ihrer Identität stärken?

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Möchten sie Krisensituationen rechtzeitig erkennen und passend reagieren.
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Suchen sie Antworten zu den Themen Alkohol, Nikotin, digitale Medien etc. in Zusammenhang mit Jugendlichen?
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Wünschen sie sich junge Menschen gut im Übergang in die Berufswelt zu begleiten?
Lehrlinge fördern

Zielgruppe

  • Lehrkörper der Polytechnischen Schulen
  • Lehrlingsverantwortliche in Betrieben

Ziele

  • Vermittlung von entwicklungspsychologische Grundlagen
  • Erlangen von Basiskompetenzen zur optimalen Förderung von Lehrlingen

Begrenzte Teilnehmerzahl!
Die Module können auch einzeln gebucht werden (Teilnahme am gesamten Lehrgang wird empfohlen).

Modul 1 – Grundlagen zu Sucht und Jugendalter

  • Grundlagen von Sucht: Suchtformen und Suchtentstehung
  • Jugend und Sucht – Zahl, Daten, Fakten
  • Entwicklungspsychologische Aspekte der Adoleszenz
  • Funktionalität von jugendlichem Substanzkonsum
  • Resilienz und Lebenskompetenzförderung
  • Suchtneigung, Gesundheitsförderung, Sucht verhindern
  • Gespräche und Kommunikation in schwierigen Situationen
  • Kompetenzaufbau bei Lehrlingsbeauftragte: Handlungssicherheit in Krisen Situationen fördern
  • Früherkennung, Selbstsicherheit und Handlungsfähigkeit
  • Krisensituationen erkennen und begleiten
  • Selbstwert stärken Persönlichkeitsbildung sozialer Kompetenzaufbau
  • Wissen über entwicklungspsychologische Zusammenhänge in der Pubertät

Modul 2 – Gesprächsführung und Kommunikation

  • Umgang mit Jugendlichen
  • Ermutigung, Bestärkung
  • Früherkennung von Warnsignalen
  • Beratungseinrichtungen und Ansprechstellen in der Steiermark
  • Schnittstelle Schule – Lehrberuf
  • Jugendliche im Übergang zu begleiten und stärken
  • Umgang mit jugendlichen
  • Persönlichkeit und Identität stärken & Raumgeben
  • Akzeptanz und Wertschätzung auch bei Schwierigkeiten
  • Übergang Lehre – Beruf
  • Potenziale ausloten
  • Übergang Pflichtschule zu dualer Ausbildung

Modul 3 – Ansätze der Suchtvorbeugung im Jugendalter

  • Ansätze und Methoden der Suchtprävention im Jugendalter
  • Konsumreflexion und Risikokompetenz
  • Betriebliche Suchtprävention
  • Spezifische Suchtthemen (Alkohol, Nikotin, illegale Substanzen, Glücksspiel, digitale Medien, Essstörungen)
  • Adäquater Umgang mit Alkohol
  • Wann und wie wird Alkohol konsumiert?
  • Konsumreflexion bzw. kritisches Hinterfragen des Konsums Alkoholkonsum im Straßenverkehr und bei der Arbeit
  • Suchtrisiko und vernünftiger Umgang
  • Aktionsplan Alkohol Blog
  • Spezifizierung der Suchtthemen
** Förderrichtlinien

Voraussetzung ist die Ausbilderqualifikation (abgelegte Ausbilderprüfung bzw. Ersatzprüfung) und Ausbildung von Lehrlingen im Betrieb zum Zeitpunkt der Kursmaßnahme. Für Personen mit Ausbilderqualifikation können auch Förderanträge gestellt werden, wenn der Dienstgeberbetrieb aktuell keine Lehrlinge ausbildet, dies aber plant.
Fördervoraussetzung ist der Abschluss eines Lehrvertrages binnen 12 Monaten ab Ende der Ausbildungsmaßnahme. Ausbilder von Gebietskörperschaften, Lehrbetriebe ohne Gewerbeberechtigung (politische Parteien) und überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen sind von den Förderungen ausgenommen.

Die Förderhöhe beträgt:
75% der Kurskosten ohne allfällige Umsatzsteuer, maximal aber € 2.000,00 pro Ausbilder:in und Kalenderjahr.

Voraussetzungen:

  • die Vorlage einer Rechnung
  • die Vorlage einer Teilnahmebestätigung
  • die Vorlage einer Zahlungsbestätigung
  • dass die gesamten Ausbildungskosten inkl. allfälliger Fahrt- und Unterbringungskosten vom Betrieb getragen werden (wird am Förderantrag automatisch mittels Unterzeichnung bestätigt).

Arbeitsrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit den geförderten Weiterbildungsmaßnahmen sind einzuhalten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen auf die Arbeitszeit anzurechnen sind, wenn eine Entsendung durch den Dienstgeber erfolgt.

Die vollständige Förderrichtlinie gem. §19c Abs. 1 Z 1-7 BAG finden Sie unter Förderungen Lehre – WKO.at

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